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Privatkunden · Osthessen & Rhön
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Fenster-Förderung 2026.

Neue Fenster können gefördert werden – über einen Zuschuss oder über die Steuer. Wir erklären beide Wege, die Voraussetzungen und den häufigsten Fehler, der die Förderung kostet.

15 %Basiszuschuss
20 %mit iSFP
Uw ≤ 0,95Anforderung
Antragvor Auftrag
Zwei Wege zum Geld

Zuschuss oder Steuerbonus – nicht beides.

Für den Fenstertausch am selbstgenutzten oder vermieteten Bestandsgebäude gibt es zwei Förderwege, und Sie müssen sich für einen entscheiden:

Weg 1 – BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen): Sie erhalten einen direkten Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten (EEE) und ein Antrag vor Auftragsvergabe.

Weg 2 – Steuerbonus nach § 35c EStG: Sie setzen 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer ab – ohne Energieberater. Es genügt eine Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs. Das ist der Weg für alle, die den Aufwand mit dem EEE scheuen.

Beides zusammen geht nicht. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast und der Höhe der Investition ab.

Die beiden Wege

BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus?

Stand 2026. Förderbedingungen ändern sich – wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr Vorhaben mit.

KriteriumBAFA-Zuschuss (BEG EM)Steuerbonus (§ 35c EStG)
Höhe15 % der Kosten20 % der Kosten
Bonus+5 % mit iSFP → 20 %
Höchstgrenze30.000 € Kosten/Wohneinheit (60.000 € mit iSFP)40.000 € Steuerermäßigung je Objekt
AuszahlungDirekter ZuschussVerteilt über 3 Jahre (7 / 7 / 6 %)
EnergieberaterPflicht (EEE)Nicht nötig
NachweisBestätigung des EEEBescheinigung des Fachbetriebs
AntragZwingend VOR AuftragsvergabeMit der Steuererklärung
Für wenGrößere Sanierung, ohnehin mit BeraterSelbstgenutzt, ohne Beraterwunsch
Voraussetzungen

Was erfüllt sein muss.

Uw ≤ 0,95 W/(m²K)

Der zentrale Wert: Das gesamte Fenster inklusive Rahmen muss ihn erreichen. In der Praxis heißt das Dreifachverglasung.

Bestandsgebäude

Der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für Neubauten gilt die Förderung nicht.

Antrag vor Auftrag

Beim BAFA-Weg muss der Antrag gestellt sein, bevor Sie den Auftrag erteilen. Ein Vertrag vorab kostet die Förderung.

Fachbetrieb

Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und bescheinigt werden.

Selbstnutzung (Steuerbonus)

§ 35c gilt für selbstgenutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist.

Kein Doppeln

Zuschuss und Steuerbonus schließen sich gegenseitig aus.

Der teuerste Fehler

Erst beauftragen, dann Förderung suchen.

Es passiert immer wieder: Der Auftrag ist unterschrieben, die Fenster sind bestellt – und dann fragt jemand nach der Förderung. Dann ist es beim BAFA-Weg zu spät. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Ein Angebot einholen dürfen Sie natürlich vorher; es darf nur noch kein bindender Vertrag bestehen.

Deshalb sprechen wir das Thema in der Beratung von selbst an, bevor irgendetwas unterschrieben wird. Wenn Sie fördern wollen, planen wir die geforderten Werte von Anfang an ein und stimmen den Ablauf so ab, dass die Reihenfolge stimmt.

Der Steuerbonus ist hier entspannter: Er wird erst mit der Steuererklärung geltend gemacht – Sie brauchen keinen Antrag vorab, nur unsere Fachunternehmensbescheinigung.

Ihr Fahrplan

In dieser Reihenfolge gehen Sie vor.

  • Entscheiden: Zuschuss (mit EEE) oder Steuerbonus (ohne)?
  • Beim Zuschuss: Energieeffizienz-Experten einbinden
  • Angebot einholen – aber noch nichts unterschreiben
  • BAFA-Antrag stellen und Bewilligung abwarten
  • Erst danach den Auftrag erteilen
  • Fenster mit Uw ≤ 0,95 planen lassen
  • Nach der Montage: Fachunternehmenserklärung von uns
  • Verwendungsnachweis einreichen bzw. Steuerbonus geltend machen
Förderberatung
Unsere Rolle

Wir planen die Werte, Sie holen das Geld.

Wir sind keine Förderberatung und keine Steuerberatung – aber wir kennen die Anforderungen. Wir planen Ihre Fenster so, dass die geforderten Werte erreicht werden, liefern die Fachunternehmensbescheinigung und weisen Sie rechtzeitig auf die richtige Reihenfolge hin.

Beratung anfragen

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wie hoch ist die Fenster-Förderung 2026?

Über den BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen) sind 15 % der förderfähigen Kosten möglich, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt, mit iSFP auf 60.000 €. Alternativ gibt es 20 % über den Steuerbonus nach § 35c EStG.

Gibt es Fenster-Förderung ohne Energieberater?

Ja – über den Steuerbonus nach § 35c EStG. Dort brauchen Sie keinen Energieeffizienz-Experten, sondern nur eine Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs. Für den BAFA-Zuschuss ist die Einbindung eines EEE dagegen Pflicht.

Welchen Uw-Wert müssen die Fenster erreichen?

Für die Förderung gilt Uw ≤ 0,95 W/(m²K) für das gesamte Fenster inklusive Rahmen. In der Praxis bedeutet das Dreifachverglasung. Wir planen das von Anfang an ein.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Beim BAFA-Zuschuss zwingend vor der Auftragsvergabe. Ein Angebot dürfen Sie vorher einholen, aber es darf noch kein bindender Vertrag bestehen. Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nein. Für dieselbe Maßnahme müssen Sie sich für einen der beiden Wege entscheiden.

Gibt es Förderung in Hessen zusätzlich?

Neben den Bundesprogrammen kann es Landes- oder Kommunalprogramme geben. Da sich diese ändern, prüfen wir den aktuellen Stand für Ihr Vorhaben gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Energieberater.

Werden auch Haustüren gefördert?

Ja, Außentüren zählen ebenfalls zur Gebäudehülle und sind unter vergleichbaren Bedingungen förderfähig, wenn sie die geforderten Werte erreichen.

Kontakt

Förderung nutzen?

Wir planen die geforderten Werte ein – sprechen Sie uns an, bevor Sie unterschreiben.