
Mit einem Wartungsvertrag sind Wartung und Prüfung fest terminiert: planbare Kosten, erfüllte Pflichten und ein fester Ansprechpartner.
Prüftermine gehen im Betriebsalltag schnell unter – bis die Anlage streikt oder die nächste Prüfung fällig gewesen wäre. Ein Wartungsvertrag nimmt Ihnen das ab: feste Intervalle, planbare Kosten und ein Ansprechpartner, der Ihre Objekte kennt. So bleiben Tore, Türen und Fassaden sicher, funktionsfähig und rechtlich auf der sicheren Seite.
Wir stimmen Umfang und Intervalle auf Ihre Anlagen ab – vom einzelnen Objekt bis zum verteilten Bestand. Sie erhalten dokumentierte Prüfungen nach Norm, Erinnerung an die Termine und bevorzugte Reaktion, wenn doch einmal etwas ansteht.

Feste Intervalle für Tore, Türen und Fassaden, dokumentierte Prüfungen nach Norm und ein Ansprechpartner, der Ihre Objekte kennt.
Wartung und Prüfung zu vereinbarten Terminen – ohne dass Sie daran denken müssen.
Wir behalten die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig.
Prüfprotokolle als Nachweis für Betreiberpflichten und Versicherung.
Im Störfall werden Vertragskunden vorrangig eingeplant.
Feste Zuständigkeit, die Ihre Anlagen und Historie kennt.
Transparente Konditionen statt unkalkulierbarer Einzelrechnungen.
Wir nehmen Anforderungen, Maße und Rahmenbedingungen vor Ort auf – inklusive Normen und Betreiberpflichten.
Sie erhalten eine passende, nachvollziehbare Lösung mit klarer Leistung und transparenten Kosten.
Elemente und Technik werden auf Maß gefertigt bzw. beschafft – abgestimmt auf Ihren Bauablauf.
Termintreue Montage durch eigene Teams, bei Bedarf mit geprüften Partnerbetrieben.
Wiederkehrende UVV-Wartung und Prüfung nach ASR A1.7 – dokumentiert, auf Wunsch per Vertrag.
Planbar. Verlässlich. Dokumentiert.
Wartung und Prüfung in festen Intervallen, Kraftmessung nach ASR A1.7, Dokumentation, Termin-Erinnerung und bevorzugte Terminierung im Störfall. Den Umfang stimmen wir auf Ihre Anlagen ab.
Für alle prüfpflichtigen und häufig genutzten Anlagen – Garagen-, Roll-, Schiebe- und Brandschutztore, Schranken, Automatiktüren. Besonders bei mehreren Objekten spart ein Vertrag Aufwand.
Ja, wir betreuen auch verteilte Bestände – etwa für Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe – mit einem Ansprechpartner.
Ja, wir nehmen auch Anlagen in den Vertrag auf, die nicht von uns stammen.
Die Intervalle richten sich nach Vorschrift und Nutzung – mindestens jährlich, bei intensiver Beanspruchung häufiger. Wir stimmen sie mit Ihnen ab.
Wir schnüren ein passendes Paket für Ihre Objekte.