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Geschäftskunden · Gewerbe · Industrie
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Prüfpflicht erfüllen. Sicher dokumentiert.

Kraftbetätigte Tore müssen im gewerblichen Bereich mindestens jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Wir übernehmen die Prüfung nach ASR A1.7 – dokumentiert.

seit 1885Erfahrung
ASR A1.7UVV-Prüfung
eigene Teams+ Partnernetz
150 kmServicegebiet
Torprüfung nach ASR A1.7

Die jährliche Prüfung, die kein Betrieb vergessen darf.

Kraftbetätigte Tore, Türen und Schranken gelten im gewerblichen Einsatz als Arbeitsmittel. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.7) verlangen, dass sie mindestens einmal jährlich durch eine befähigte, sachkundige Person geprüft werden – zusätzlich nach wesentlichen Änderungen und vor der Erstinbetriebnahme.

Die Verantwortung dafür trägt der Betreiber. Ohne dokumentierte Prüfung drohen im Schadensfall Haftungs- und Versicherungsprobleme. Wir übernehmen die Prüfung normgerecht, bewerten Mängel und liefern das Protokoll als Nachweis – auch für Anlagen, die nicht von uns stammen.

Torprüfung
Prüfung nach ASR A1.7

Sachkundig, mit Protokoll.

Prüfung der Sicherheitseinrichtungen inklusive Kraftmessung an den Schließkanten, Mängelbewertung und Protokoll – die Grundlage für Ihre Betreiberpflichten.

Prüfung anfragen

Prüfumfang

Was bei der Prüfung kontrolliert wird.

Sicherheitseinrichtungen

Lichtschranken, Kontaktleisten und Abschaltungen auf Funktion.

Kraftmessung

Messung der Schließkräfte an den Schließkanten und Abgleich mit den Grenzwerten.

Mechanik

Federn, Seile, Rollen, Aufhängung und Führungen auf Verschleiß.

Antrieb & Not-Bedienung

Elektrik, Endlagen und Handbedienung bei Ausfall.

Mängelbewertung

Einstufung festgestellter Mängel und Empfehlung von Maßnahmen.

Protokoll

Dokumentierter Nachweis für Ihre Unterlagen und die Versicherung.

Betrifft das Sie?

Diese Anlagen sind in der Regel prüfpflichtig.

  • Kraftbetätigte Garagen- und Industrietore
  • Roll- und Schiebetore mit Antrieb
  • Brandschutztore und -abschlüsse
  • Schrankenanlagen und Poller
  • Automatische Schiebe- und Drehtüren
  • Hoftore mit Antrieb
  • Anlagen in Gewerbe, Industrie und Vermietung
  • Auch fremdmontierte Anlagen
Wartungsvertrag
Nie wieder Frist verpassen

Prüfung planbar per Vertrag.

Mit einem Wartungsvertrag terminieren wir die jährliche Prüfung automatisch – dokumentiert, mit Erinnerung und festem Ansprechpartner.

Zu den Wartungsverträgen
Prüfung

Sicherheit, die dokumentiert ist.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wer muss prüfen lassen?

Betreiber kraftbetätigter Tore und Türen im gewerblichen Bereich – etwa Gewerbe, Industrie, Handel und Hausverwaltungen. Die Verantwortung liegt beim Betreiber.

Wie oft ist zu prüfen?

In der Regel mindestens einmal jährlich, zusätzlich nach wesentlichen Änderungen und vor der Erstinbetriebnahme.

Wer darf prüfen?

Eine befähigte, sachkundige Person mit entsprechender Qualifikation. Wir bringen diese Sachkunde mit.

Was passiert bei Mängeln?

Wir stufen sie nach Dringlichkeit ein, empfehlen Maßnahmen und beheben kleinere Mängel direkt. Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung.

Prüfen Sie auch fremde Anlagen?

Ja, die Prüfung übernehmen wir unabhängig davon, wer die Anlage montiert hat.

Kontakt

Prüfung fällig?

Wir prüfen normgerecht und dokumentieren für Sie.